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Räumungsklage: Ablauf, Dauer, Kosten

Beginn: 
Montag, 3. September 2018 - 18:00

Der Vermieter hat gekündigt, der Mieter will aber nicht ausziehen: So ein Konflikt kann schnell in einer Räumungsklage gipfeln. Doch bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dauert es oft, und in einigen Fällen kann eine Zwangsräumung sogar verhindert werden. Alles Wichtige zu Ablauf, Dauer und Kosten der Räumungsklage.

Der Gerichtsvollzieher bestellt zum Räumungstermin einen Schlosser und ein Umzugsunternehmen. Der Gerichtsvollzieher öffnet die Wohnung, übergibt die Wohnung zurück an den Vermieter und der Schlosser tauscht die Schlösser aus. Der Hausrat des Mieters wird auf Veranlassung des Gerichtsvollziehers bei einem Spediteur oder einer sonstigen Firma für eine gewisse Zeitdauer eingelagert. Nach Ablauf der Zeit werden verwertbare Gegenstände nach den hierfür vorgesehenen Vorschriften verwertet und der Unrat entsorgt. Bei der Berliner Räumung ist der Ablauf ähnlich, nur beauftragt der Vermieter kein Umzugsunternehmen, sondern wird selbst aktiv.

Eine ideale Möglichkeit, sich eingehend schlau zu machen.

... und wenn noch Fragen offen sind, dann stellen Sie diese doch beim Stammtisch